Fällung Gewerblich

Gewerbliche und private Eigentümer haben dieselben Vorschriften wie Städte und Kommunen: Für die Verkehrssicherheit haftet der Baumeigentümer. Durch hohe Windgeschwindigkeiten kann von einem Baum schnell Gefahr für Dritte ausgehen. Bäume an öffentlichen Stellen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Für die Schäden, die durch den Baum verursacht werden, haftet der Eigentümer. Durch unsere Expertise können wir Sie hinsichtlich der statischen Kronensicherung, der Baumsanierung und Verkehrssicherheit Ihres Baumbestandes zuverlässig beraten.

Kontakt aufnehmen

BAUMFÄLLUNG OHNE GRENZEN

Unabhängig von dem Umfang, der Höhe oder Zugänglichkeit der Bäume, helfen wir Ihnen Zuverlässig, die Gefahr für Dritte zu beseitigen. Mit unserem Maschinenpark und unserer Personalstärke können wir Ihre Aufgaben bewältigen.

Kontakt aufnehmen